akzessorische Sicherheiten
- akzessorische Sicherheiten
unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten (⇡ Sicherheit). A.S. haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Zu den a.S. zählen: ⇡ Bürgschaft, ⇡ Pfandrecht und ⇡ Hypothek.
- Gegensatz: Nicht akzessorische Sicherheiten.
Lexikon der Economics.
2013.
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