akzessorische Sicherheiten

akzessorische Sicherheiten
unbedingt und dauernd mit dem Bestand einer Forderung verbundene Kreditsicherheiten ( Sicherheit). A.S. haben ein unselbstständiges Nebenrecht zum Gegenstand, das nur in Verbindung mit der zugrunde liegenden Forderung gilt. Zu den a.S. zählen:  Bürgschaft,  Pfandrecht und  Hypothek.
- Gegensatz: Nicht akzessorische Sicherheiten.

Lexikon der Economics. 2013.

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